Personenkontrollen und Befehle

Auskunft Verlangen Zum Zweck der „Erforschung, ob eine Gefahrenquellen“ besteht, kann die Polizei von allen Menschen gemäß § 34 SPG Auskunft verlangen und Fragen stellen. Du musst diese Fragen nicht beantworten, da es keine Pflicht zur Beantwortung gibt. Eine Antwort darauf ist freiwillig. Da du nicht weißt, ob deine Angaben gegen dich oder andere verwendet … Personenkontrollen und Befehle weiterlesen